Urteil zur Pflegeversicherung im Ausland

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof urteilt heute über die Leistungen der deutschen Pflegeversicherung. Nach deutschen Regeln kann ein Bundesbürger, der sich für begrenzte Zeit in einem anderen EU-Land aufhält, die Leistungen dort nicht wie in Deutschland in Anspruch nehmen. Die EU-Kommission hatte Deutschland deshalb wegen Verletzung europäischen Rechts vor Gericht verklagt

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof urteilt heute über die Leistungen der deutschen Pflegeversicherung. Nach deutschen Regeln kann ein Bundesbürger, der sich für begrenzte Zeit in einem anderen EU-Land aufhält, die Leistungen dort nicht wie in Deutschland in Anspruch nehmen. Die EU-Kommission hatte Deutschland deshalb wegen Verletzung europäischen Rechts vor Gericht verklagt. dpa

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