Urteil: Streik in kirchlichen Einrichtungen nicht unzulässig

Hamm. Streiks in kirchlichen Einrichtungen sind nach Auffassung des Landesarbeitsgerichtes Hamm zulässig. Die Verweigerung des Streikrechts sei unverhältnismäßig, urteilte das Gericht. In evangelischer Kirche und Diakonie seien Beschäftigte auch in Bereichen wie Reinigungsdienst und Krankenhausküchen tätig

Hamm. Streiks in kirchlichen Einrichtungen sind nach Auffassung des Landesarbeitsgerichtes Hamm zulässig. Die Verweigerung des Streikrechts sei unverhältnismäßig, urteilte das Gericht. In evangelischer Kirche und Diakonie seien Beschäftigte auch in Bereichen wie Reinigungsdienst und Krankenhausküchen tätig. Diese Dienste zählten nicht zum in christlicher Überzeugung geleisteten "Dienst am Nächsten", führte der Vorsitzende Richter Karl-Herbert Dudenbostel aus. Das Gericht ließ eine Revision beim Bundesarbeitsgericht zu (AZ: 8 SA 788/10).Die Gewerkschaft ver.di begrüßte das Urteil. Diakonie und Kirchen erklärten, dass eine Revision erwogen werde. epd

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