Urteil: Religiöse Beschneidung von Jungen ist strafbar

Köln. Die Beschneidung von Jungen im Islam oder im Judentum stellt nach einem Urteil des Kölner Landgerichts eine strafbare Körperverletzung dar. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt demnach das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. In dem Urteil sprach das Gericht einen Arzt, der einen muslimischen Jungen beschnitten hatte, zwar frei

Köln. Die Beschneidung von Jungen im Islam oder im Judentum stellt nach einem Urteil des Kölner Landgerichts eine strafbare Körperverletzung dar. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt demnach das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. In dem Urteil sprach das Gericht einen Arzt, der einen muslimischen Jungen beschnitten hatte, zwar frei. Dies jedoch nur mit der Begründung, dass der Arzt von der Strafbarkeit nichts gewusst habe. Tatsächlich müssten religiöse Beschneidungen als "Körperverletzung" betrachtet werden. Das gestern veröffentlichte Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte es als einen "beispiellosen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". dapd

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