Urteil: Polizei darf nicht nach Hautfarbe kontrollieren

Koblenz. Die Polizei darf einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az: 7 A 10532/12.OVG). Der Kläger, ein deutscher Staatsbürger mit schwarzer Hautfarbe, hatte sich während einer Bahnfahrt Ende 2010 geweigert, zwei Bundespolizisten seinen Ausweis zu zeigen, weil er sich diskriminiert sah

Koblenz. Die Polizei darf einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az: 7 A 10532/12.OVG). Der Kläger, ein deutscher Staatsbürger mit schwarzer Hautfarbe, hatte sich während einer Bahnfahrt Ende 2010 geweigert, zwei Bundespolizisten seinen Ausweis zu zeigen, weil er sich diskriminiert sah. > Seite A 4: Analyse dpa/epd

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