Urteil: Kein Zwang zum DNA-Test für mutmaßliche Väter

Karlsruhe · Kinder können ihren mutmaßlich leiblichen Vater nicht in jedem Fall zum DNA-Test zwingen. Eine genetische Abstammungsuntersuchung darf nur zur Bestimmung des sogenannten rechtlichen Vaters verlangt werden, der dann auch für alle Rechte und Pflichten der Vaterschaft einstehen muss, entschied das Bundesverfassungsgericht gestern in Karlsruhe (AZ: 1 BvR 3309/13). Allein zur Klärung des biologischen Vaters, ohne dass dieser dann in einem rechtlichen Verhältnis zum Kind steht, dürfe der Test laut Grundgesetz nicht eingefordert werden, so das Gericht.

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