Urteil: Jobcenter müssen auch Privatkasse voll zahlen
Essen. Privat krankenversicherte "Hartz-IV"-Empfänger haben einem Medienbericht zufolge ein Anrecht auf Erstattung der vollen Beiträge. Das hat das Sozialgericht Gelsenkirchen per Eilbeschluss entschieden, aus dem die WAZ-Gruppe zitiert. Betroffen sind Arbeitslose, die privat krankenversichert waren und seit 2009 zum Basistarif versichert werden müssen
Essen. Privat krankenversicherte "Hartz-IV"-Empfänger haben einem Medienbericht zufolge ein Anrecht auf Erstattung der vollen Beiträge. Das hat das Sozialgericht Gelsenkirchen per Eilbeschluss entschieden, aus dem die WAZ-Gruppe zitiert. Betroffen sind Arbeitslose, die privat krankenversichert waren und seit 2009 zum Basistarif versichert werden müssen. Weil das Jobcenter bisher nicht die vollen Beiträge von Privatkassen erstattet hat, mussten Arbeitslose draufzahlen. Das wertete das Gericht als "systemwidrige Belastung", die den Gleichheitsgrundsatz verletze. Denn für viele gäbe es kein zurück in die gesetzliche Kasse. ddp