Urteil: Eltern kann für Unterhalt Zweitjob abverlangt werden

Karlsruhe · Verdient eine unterhaltspflichtige Mutter oder ein Vater zu wenig im Vollzeitjob, kann eine zusätzliche Nebentätigkeit zur Sicherstellung des Kindesunterhalts verlangt werden. Als Voraussetzung hierfür muss die Nebentätigkeit zumutbar sein, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem gestern veröffentlichten Beschluss.

(AZ: XII ZB 111/13). Konkret ging es um einen Vater aus Schleswig-Holstein, der für seine zehnjährige Tochter wegen geringen Einkommens keinen Kindesunterhalt zahlen wollte. Die Tochter forderte den Mindestunterhalt. Der BGH stellte nun klar, dass von Eltern nicht nur die Ausübung einer Vollzeitstelle verlangt werden könne. Zusätzlich können sie auch zu einem Nebenjob verpflichtet werden, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.

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