Urteil: Bayern darf zu Hoeneß schweigen
München · Die bayerische Landesregierung muss Anfragen der Opposition zum Steuerfall Uli Hoeneß nicht beantworten. Das hat das Bayerische Verfassungsgericht in einem gestern verkündeten Urteil klargestellt und damit eine Klage der Grünen zurückgewiesen.
12.09.2014
, 00:00 Uhr
Gerichtspräsident Karl Huber verwies in der Urteilsbegründung auf das Steuergeheimnis und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das dem Fragerecht der Abgeordneten Grenzen setze. Die Verweigerung von Auskünften ohne detaillierte Begründung sei daher "verfassungsrechtlich noch vertretbar".