Urteil: Al-Qaida-Mitglied darf ausgewiesen werden
Mainz. Ein wegen Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Al Qaida verurteilter Syrer darf aus Deutschland ausgewiesen werden. Es lägen genug Tatsachen vor, die für die Mitgliedschaft in dem Terrornetzwerk sprächen, urteilte gestern das Verwaltungsgericht Mainz. So habe es neben abgehörten Gesprächen noch weitere Ermittlungsergebnisse gegeben, die diese Schlussfolgerung zuließen
Mainz. Ein wegen Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Al Qaida verurteilter Syrer darf aus Deutschland ausgewiesen werden. Es lägen genug Tatsachen vor, die für die Mitgliedschaft in dem Terrornetzwerk sprächen, urteilte gestern das Verwaltungsgericht Mainz. So habe es neben abgehörten Gesprächen noch weitere Ermittlungsergebnisse gegeben, die diese Schlussfolgerung zuließen. Das Gericht wies damit eine Klage des Mannes gegen seine Ausweisung ab. Faktisch sei eine Ausweisung derzeit aber nicht möglich, da aufgrund der Lage in Syrien ein Abschiebestopp in das Land verhängt worden sei, hieß es. dapd