Umstrittenes Ringen um Kontrolle

Mit immer neuen Weisungen zur Flüchtlingspolitik will Innenminister Thomas de Maizière die Kontrolle zurückgewinnen. Dazu gehört auch die Entscheidung, bei Syrern wieder das Dublin-Verfahren anzuwenden. Hierzu wichtige Fragen und Antworten.

Welche Auswirkungen wird die Entscheidung jetzt haben?

Auch nach der Entscheidung, bei Syrern wieder nach dem Dublin-Verfahren zu prüfen, ob für ihren Asylantrag womöglich ein anderer EU-Staat zuständig ist, werden erst einmal nur sehr wenige zurückgeschickt werden. Erstens ist die Prüfung der Zuständigkeit aufwendig, zweitens waren von den zuletzt in Deutschland angekommenen Asylbewerbern angeblich nur rund zwei Prozent in anderen EU-Staaten registriert worden. Das heißt, man wüsste gar nicht, wohin man sie schicken sollte. Innenpolitiker schätzen, dass weniger als 100 Menschen pro Jahr betroffen wären.

Wird das bereits überlastete Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nun endgültig lahmgelegt?

Davon geht die Behörde nicht aus - sie befürchtet keine dramatischen Auswirkungen oder gar einen "Kollaps" wie etwa "Pro Asyl". Bis Ende Oktober wurden knapp 243 700 Syrer in Deutschland registriert - etwa 103 700 von ihnen haben auch schon ihren Asylantrag gestellt. Experten gehen davon aus, dass bei weniger als zehn Prozent der syrischen Asylbewerber das Dublin-Verfahren geprüft werden muss. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei Syrern derzeit bei 3,8 Monaten. Diese könnte sich nun wieder verlängern.

Warum dann der ganze Aufwand?

De Maizière geht es möglicherweise darum, ein Signal an die Syrer zu senden, die noch in ihrer Heimatregion sind und nun überlegen, ob und in welchem Land sie Schutz suchen sollen. Außerdem sollen die anderen EU-Länder, die Flüchtlinge so schnell wie möglich nach Deutschland weiterschicken und sich gegen eine Umverteilung wehren, dadurch unter Druck gesetzt werden.

Ändert sich nun etwas an den deutschen Grenzen - werden dort jetzt etwa Asylbewerber direkt abgewiesen?

Nein. Die Wiederanwendung des Dublin-Verfahrens auch für syrische Flüchtlinge hat auf die Arbeit der Bundespolizei keine Auswirkungen. "Damit sind keine Zurückweisungen an der Grenze verbunden", sagt ein Sprecher der Bundespolizei . Denn die Dublin-Prüfung dauert Wochen bis Monate. Deutschland muss zunächst ein Übernahmeersuchen an den betreffenden Mitgliedstaat stellen. Stimmt dieser zu, erhält der Asylbewerber einen Bescheid, gegen den er Widerspruch einlegen kann. Erst wenn der Bescheid rechtskräftig ist, vereinbaren die Länder die Art und Weise der Überstellung.

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