Tüv warnt vor Autofahren mit Kostüm und Maske

Köln · Kostüm an, Maske auf, rein ins Auto und auf zur Fastnachts-Party? Das sollten die Anhänger der fünften Jahreszeit lieber lassen, sagt der Tüv Rheinland. Denn auch mit Karnevalskostümen müssen Autofahrer klar erkennbar bleiben.

Zum Beispiel für den Fall, dass sie unterwegs zu sehr aufs Gaspedal drücken und geblitzt werden. Wer sich beim Autofahren hinter einer Maske versteckt, riskiert ein Bußgeld. Grundsätzlich verboten sind Kostüme hinter dem Steuer zwar nicht. Sie dürfen aber die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht einschränken. Verkleidungen wie Schaumstoffbäuche oder Clownsschuhe eignen sich deshalb nicht dafür, sicher Auto zu fahren. Und bei einem Unfall ist mit Bußgeld, Versicherungsproblemen und schlimmstenfalls mit einer Strafverfolgung zu rechnen, warnt der Tüv. Er rät Fahrern, ihre Kostüme erst am Zielort anzuziehen.

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