Zweite Etappe beim Glühbirnen-Sterben

Für welche Glühbirnen gelten die Regelungen und gibt es Hamsterkäufe? Seit 1. September 2009 gilt das Verbot für herkömmliche Mattglas-Glühbirnen und Glühbirnen mit einer Leistung von 100 Watt. Ab 1. September 2010 folgen Birnen mit mehr als 60 Watt, ein Jahr später solche mit mehr als 40 Watt und ab September 2012 Standard-Glühlampen mit einer Leistung von mehr als zehn Watt

Für welche Glühbirnen gelten die Regelungen und gibt es Hamsterkäufe? Seit 1. September 2009 gilt das Verbot für herkömmliche Mattglas-Glühbirnen und Glühbirnen mit einer Leistung von 100 Watt. Ab 1. September 2010 folgen Birnen mit mehr als 60 Watt, ein Jahr später solche mit mehr als 40 Watt und ab September 2012 Standard-Glühlampen mit einer Leistung von mehr als zehn Watt. Von 2016 an ist auch ein Großteil der Halogenlampen betroffen, die nicht so sparsam wie Leuchtstofflampen sind. Auf die 75-Watt-Birnen gebe es derzeit noch keinen Ansturm, sagte eine Sprecherin von Marktführer Osram. Die gefragteste Birne sei ohnehin die mit 60 Watt Leistung - sie hat noch ein Jahr Galgenfrist. Vor einem Jahr waren Restbestände schon drei Wochen nach dem Stichtag vergriffen, berichtet der Baumärkteverband BHB.Was sollen die EU-Regeln von 2009 bewirken?Herkömmliche Glühbirnen gelten als Stromfresser. Sie wandeln nur etwa fünf Prozent der aufgenommenen Energie in Licht um, der Rest wird als Wärme abgegeben. Die Bürger sollen deshalb zur Beleuchtung ihrer Wohnungen auf Leuchtstoff- oder LED-Lampen umsteigen. Mit der Verordnung werden aber keine Lampenarten verboten, sondern Anforderungen an Effizienz und Tauglichkeit aufgestellt. Da herkömmliche Lampen diesen Anforderungen nicht entsprechen, müssen sie schrittweise vom Markt weichen. Wie viel weniger Strom brauchen Energiesparlampen? Sie wandeln nach Angaben des Umweltbundesamtes etwa 25 Prozent der Energie in Licht um und haben damit eine viel größere Ausbeute als herkömmliche Glühbirnen. Das Einsparvolumen beim Strom wird auf rund drei Viertel geschätzt. Nach einer Beispielrechnung des Umweltbundesamtes sinken die Stromkosten bei 10 000 Betriebsstunden zwischen 49 und 177 Euro, wenn eine alte Glühbirne gegen eine gleich helle und hochwertige Energiesparlampe ausgetauscht wird. Beim Austausch aller Lampen in privatem Gebrauch würde sich der jährliche Ausstoß von Kohlendioxid in Deutschland um rund vier Millionen Tonnen verringern.Muss ich alle Standard-Glühbirnen jetzt wegwerfen? Nein. Alle Lampen können weiter verwendet werden und Restbestände noch verkauft werden. Die EU-Verordnung regelt nur, was künftig in den Handel gebracht werden darf.Gibt es Bedenken gegen die neuen Leuchten?Ja, denn sie enthalten giftiges Quecksilber und dürfen deshalb nicht in den Hausmüll. Bundesweit gibt es 2200 Sammelstellen, davon 725 im Handel, die übrigen bei den Kommunen. Umweltschützer und der Hersteller Osram bemängeln, dass der Handel bislang kein flächendeckendes Rücknahmesystem anbietet. Verbraucherschützer befürchten außerdem ein Chaos für Kunden beim Kauf von Energiesparlampen. Die Leuchten sind nach Ansicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen vielfach zu teuer, qualitativ nicht gut genug und zu unklar ausgezeichnet. Deshalb sollten die Hersteller mehr Informationen über Qualität, Lebensdauer und Helligkeit angeben. Die Verbraucherschützer monieren "eklatante Preisunterschiede". Derzeit kauften Verbraucher vielfach die falschen Lampen und horteten sie.Wie erkennt man, welche Energiesparlampe die richtige ist? Ab September müssen die Hersteller auf den Packungen den Stromverbrauch, die Lebensdauer, die Zeit, bis die Lampe leuchtet, die Umrechnung zur alten Wattzahl und die Wärme des Lichts angeben. Die Lebensdauer von Energiesparlampen variiert je nach Qualität und Preis nach Expertenschätzungen zwischen 1500 und 15 000 Stunden. Häufiges Ein- und Ausschalten kann sie verkürzen. Eine Glühbirne hält meist 1000 Stunden. dpa

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