Zahl der reuigen Steuersünder so hoch wie nie - Saarland meldet mit 466 Selbstanzeigen Allzeithoch

Berlin/Saarbrücken · Ab kommendem Jahr gelten für Steuervergehen deutlich strengere Gesetze. Viele Steuerhinterzieher wollen das alte Recht noch nutzen. So viele wie noch nie melden sich bei den Finanzämtern.

Vor Inkrafttreten schärferer Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuervergehen ist die Zahl der Selbstanzeigen auf ein Rekordhoch geschnellt. In diesem Jahr hätten sich bislang bereits 31 927 Steuerbetrüger selbst angezeigt, berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf eine Umfrage bei den 16 Länderfinanzministerien. Damit ist das bisherige Rekordergebnis von 2013 schon jetzt klar übertroffen worden. Im gesamten Vorjahr hatte es rund 24 000 Selbstanzeigen gegeben.

Die meisten Anzeigen gab es mit 7214 in Baden-Württemberg. Dahinter folgen Nordrhein-Westfalen mit 6300 und Bayern mit bislang 4600 Anzeigen. Außer Hessen hätten alle Länder schon jetzt neue Spitzenwerte gemeldet, hieß es. Mancherorts erlebten die Behörden einen regelrechten Ansturm: So haben sich in Schleswig-Holstein die Selbstanzeigen gegenüber 2013 verdreifacht.

Auch im Saarland stieg die Zahl der reuigen Steuersünder auf ein Allzeithoch. Nach Angaben von Finanzminister Stephan Toscani (CDU ) haben sich bereits 466 Personen angezeigt. Das sind deutlich mehr als der bisherige Rekord von 2013 (299) und ein Vielfaches vorangegangener Jahre (2012: 62; 2011: 69). "Offenkundig haben die Steuerhinterzieher die Signale richtig verstanden. Steuerbetrug ist nicht länger ein lohnendes Geschäftsmodell", sagte Toscani der SZ.

Für Steuerbetrüger wird es ab Januar deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Dann sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige ohne Zuschlag straffrei bleibt, von 50 000 auf 25 000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von zehn Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100 000 Euro werden 15 Prozent Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20 Prozent. Bisher wird ein Zuschlag von fünf Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden. Darüber hinaus wird die Verjährung auf zehn Jahre ausgedehnt.

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