"Wir verhindern Kontokündigungen"

Immer mehr Menschen geraten in die Schuldenfalle. Wie wollen Sie den Betroffenen helfen?Zypries: Wichtig ist es, den Menschen ein schnelles und unkompliziertes Verfahren zur Verfügung zu stellen, das sie davor bewahrt, weiter in den Schuldenkreislauf gedrängt zu werden. Da sind wir auf einem guten Weg.Sie spielen auf das neue Pfändungsschutzkonto an, kurz P-Konto genannt

 Brigitte Zypries (SPD). Foto: dpa

Brigitte Zypries (SPD). Foto: dpa

Immer mehr Menschen geraten in die Schuldenfalle. Wie wollen Sie den Betroffenen helfen?

Zypries: Wichtig ist es, den Menschen ein schnelles und unkompliziertes Verfahren zur Verfügung zu stellen, das sie davor bewahrt, weiter in den Schuldenkreislauf gedrängt zu werden. Da sind wir auf einem guten Weg.

Sie spielen auf das neue Pfändungsschutzkonto an, kurz P-Konto genannt. Was gilt künftig?

Zypries: Ab nächstem Jahr wird jeder das Recht haben, ein bestehendes Girokonto in ein so genanntes Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Ein Gläubiger kann das Konto dann nur noch bis zur Höhe des gesetzlichen Pfändungsfreibetrags pfänden und nicht mehr - wie bisher - bis auf null Euro. Zwar konnte der Schuldner auch bislang Pfändungsschutz beantragen, allerdings erst nach einer umständlichen Prozedur vor Gericht. Künftig besteht dieser Pfändungsschutz automatisch, nachdem das P-Konto eingerichtet wurde. Flankierend werden die Banken Vorkehrungen treffen, dass niemand betrügt und zwei P-Konten einrichten lässt.

Neben dem besseren Schutz von Schuldnern wird der Bundestag heute neue Rechte für Bahnkunden beschließen. Welche?

Zypries: Wir legen fest, dass Kunden bei einer Verspätung von 60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises erstattet bekommen und bei zwei Stunden Verspätung die Hälfte. Im Nahverkehr kann ab 20 Minuten Verspätung ein höherwertiger Zug benutzt werden, auch Fernverkehrszüge. Nachts, wenn der Zug ausfällt oder eine Verspätung von mindestens 60 Minuten droht, kann der Fahrgast künftig auf Kosten der Bahn sogar ein Taxi benutzen und bis zu 80 Euro erstattet bekommen, wenn es keine anderen öffentlichen Verkehrsmittel mehr gibt.

Die meisten Verspätungen im Fernverkehr liegen aber unter 60 Minuten. Machen Sie es der Bahn nicht zu einfach?

Zypries: Nein. Wir haben die Reisekette aufgenommen und erfassen damit einen sehr großen Teil der Verspätungen. Das heißt konkret: Wenn etwa ein Regionalzug zehn Minuten Verspätung hat und man deshalb seinen Anschluss mit dem ICE verpasst, ist die Ankunft am Zielort entscheidend. Wenn man also auf den nächsten ICE eine Stunde warten muss und entsprechend über eine Stunde später ankommt, gibt es eine Entschädigung. Diese Regelung entspricht der EU-Verordnung, von der wir nur für den innerstaatlichen Fernverkehr und auch nur für maximal 15 Jahre abweichen können. Mit unserer Lösung vermeiden wir, dass es unterschiedliche Rechtsregelungen gibt - je nachdem, ob ein Zug grenzüberschreitend, zum Beispiel von Frankfurt bis nach Brüssel oder nur innerhalb Deutschlands fährt. Alles andere würde nur zu Verunsicherung und bürokratischem Aufwand führen.

Sie wissen selber, dass die Bahn um Ausreden nicht verlegen ist.

Zypries: Die Bahn muss künftig besser informieren, und es wird eine Beschwerdestelle geben, wenn die Erstattung nicht klappt. Wir können die Bahn aber natürlich nicht zur Kasse bitten, wenn es erhebliche Schneefälle gibt und sie nicht fahren kann oder Züge wegen Streiks Dritter ausfallen, sie also nicht für die Verspätung verantwortlich gemacht werden kann.

Was halten Sie von besseren Fahrgast-Rechten in Bussen oder Flugzeugen, wie sie die EU plant?

Zypries: Solche Pläne sind grundsätzlich richtig. Ich begrüße dies. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass wir in Deutschland bereits ein hohes Schutzniveau für Fahrgäste insbesondere bei Personenschäden haben. Im Flugverkehr bestehen bereits internationale Regelungen zu Entschädigungen bei Verspätungen.

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