Abtreibungen Roth kritisiert SPD wegen Paragraf 219a

Berlin · Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth hat die Haltung der SPD in der Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen scharf kritisiert. Statt mit Grünen, FDP und Linken die parlamentarische Mehrheit für eine Streichung zu nutzen, „hat sich die SPD nun in einen faulen Formelkompromiss einspannen lassen – mit dem 219a aufrechterhalten wird", sagte die Grünen-Abgeordnete der Zeitung „Das Parlament“.

Sie kritisierte, dass die Vorschrift Ärzten strafrechtlich verbiete, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. "Information aber ist die Voraussetzung für verantwortliches Handeln", sagte Roth.

Der bisherige Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Er soll verhindern, einen Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung darzustellen und zu kommerzialisieren.

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