Wer telefoniert wann von wo mit wem?
Unter dem Eindruck der Terroranschläge von Madrid und London erließ die EU 2006 die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. SZ-Korrespondent Detlef Drewes beantwortet dazu wichtige Fragen.
Was bedeutet Vorratsdatenspeicherung?
Es geht um die Erfassung aller sogenannten Verkehrsdaten, die bei einem Telefonat, bei einer E-Mail oder beim Internetverkehr anfallen. Also: Wer telefoniert wann und von wo mit wem? Wer schreibt wem wann und von welchem Rechner eine E-Mail? Wer hat sich wann wo ins Internet eingewählt und dort welche Seiten aufgerufen? Die Inhalte von Gesprächen oder elektronischen Schreiben werden nicht erfasst.
Wer speichert wo die Daten?
Erfasst werden die Informationen von den Telekommunikationsunternehmen, die sie auch speichern müssen. Wenn staatliche Stellen wie Sicherheitsbehörden oder Staatsanwaltschaften darauf zugreifen wollen, brauchen sie eine richterliche Anordnung. So will es jedenfalls die Große Koalition vorschreiben.
Ist das nicht das Gleiche wie die Ausspähung von Informationen beim US-Geheimdienst NSA?
Es gibt Unterschiede. In den USA werden die Verkehrsdaten generell erfasst und von einem Geheimdienst gesichtet. In Europa liegen die Informationen zunächst bei den Kommunikationsanbietern. Staatliche Stellen brauchen eine richterliche Erlaubnis, um zugreifen zu können.
Warum hat das Bundesverfassungsgericht 2010 das deutsche Gesetz gekippt?
Die Verfassungsrichter haben sich vor allem daran gestoßen, dass Daten anlassunabhängig gesammelt werden sollten, also eine Generalüberwachung stattfinden sollte. Damals war den Fahndern per Gesetz der Zugriff auf die Informationen "zur Verfolgung von Straftaten", zur "Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit" sowie zur "Erfüllung der Aufgaben der Geheimdienste" erlaubt worden. Karlsruhe forderte, die Nutzung auf die Aufklärung schwerer Straftaten zu beschränken.