Familiennachzug Wenn Krieg und Gesetze Familien trennen

Saarbrücken/Berlin · Flüchtling Zahredin lebt seit 2015 im Saarland. Frau und Kinder darf er nicht zu sich holen. Der gestern erzielte Groko-Konsens ändert daran wenig.

 In Schutt und Asche hat der Krieg in Syrien viele Städte gelegt. Flüchtlinge in Deutschland wollen ihre Familien zu sich holen, doch das ist kaum möglich.

In Schutt und Asche hat der Krieg in Syrien viele Städte gelegt. Flüchtlinge in Deutschland wollen ihre Familien zu sich holen, doch das ist kaum möglich.

Foto: dpa/Hassan Ammar

Jeden Tag hofft Zahredin, dass er seine Frau sehen kann. Seine vier Kinder umarmen. Jeden Tag hofft der 45-Jährige das jedoch vergeblich. Denn der Syrer lebt seit 2015 allein in Deutschland. Seit er aus seiner Heimat über die Balkan-Route nach Deutschland geflüchtet ist. Seine Familie wollte er nachholen, ins Saarland. Ein Jahr später, im Mai 2016 bekam er dann von den Behörden allerdings nur einen eingeschränkten, „subsidiären Schutzstatus“ zugesprochen. Diesen erhalten Personen, die zwar nicht individuell politisch verfolgt werden, die aber dennoch in ihrer Heimat etwa durch Krieg vom Tod bedroht sind.

Das Problem ist: Als Syrer hat er mit diesem Status, so sagt das die vor zwei Jahren geänderte Rechtslage, keinen Anspruch auf Familiennachzug. Er wurde ausgesetzt. Seitdem harrt Zahredins Familie in der Türkei aus. Vor den Toren der heute von Ankara abgeriegelten Balkan-Route. Der Familienvater klagt seitdem mit seinem Anwalt, Heinz-Peter Nobert, vergeblich gegen diese Entscheidung des Bundesamtes.

Die Geschichte des Syrers Zahredin ist längst kein Einzelfall in Deutschland. Derzeit leben hierzulande ungefähr 100 000 syrische Flüchtlinge mit subsidiären Schutzstatus. Die Frage über ihr Schicksal und das ihrer Angehörigen im Ausland ist längst zum Politikum geworden. Seit Jahren sorgt der Familiennachzug zwischen Union und SPD für großen Ärger. Für viele Genossen ist es eine moralische Grundsatzfrage. Und für die Union geht es klar um die Grenzen der Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaft.

Gestern haben beide Seiten als erste Maßnahme ihrer Koalitionsverhandlungen einen Kompromiss erarbeitet. Er soll schon morgen im Bundestag in die Abstimmung gehen. Dabei bestätigt der Konsens zum Großteil den Status quo: Der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt weiter ausgesetzt, heißt es darin. Allerdings gelte das nur noch vorerst. Denn ab 1. August dürfen die Betroffenen wieder Angehörige nach Deutschland holen. In nur begrenztem Umfang. 1000 Menschen pro Monat, also maximal 12 000 pro Jahr, über alle Nationalitäten hinweg. Die SPD hatte 2000 monatlich gefordert. Bekommen hat sie dank einer Härtefallregelung dann „1000 plus X“. Wie genau diese Menschen künftig ausgewählt werden sollen, ist allerdings noch völlig unklar.

Etwas klarer ist dagegen, was unter „plus X“ zu verstehen ist: Die bisher bestehende Härtefallregelung wurde in den Kompromiss übernommen. Das war nach den Sondierungsgesprächen fraglich. Sie wird aber nicht – wie die Genossen gefordert haben – ausgeweitet. Die Ausnahmeregelung besagt: Wenn zum Beispiel ein Kind alleine nach Deutschland geflohen und schwer krank ist, hat es mitunter doch Chancen, die Eltern nachholen zu dürfen. Eine solche Klausel gibt es schon im Gesetz, in Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes. Allerdings ist sie mit hohen Hürden verbunden. Im gesamten vergangenen Jahr profitierten davon weniger als 66 subsidiär Geschützte.

Künftig wird auch eine weitere Klausel greifen: Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes. Dort ist geregelt, dass die Bundesländer aus humanitären Gründen zusätzlich Flüchtlinge aufnehmen können. Auf dieser Basis gab es in der Vergangenheit Extra-Kontingente zur Aufnahme von Syrern. Doch auch die waren nach Ansicht von Asylexperten nur bedingt erfolgreich. Denn Angehörige oder andere Bürgen mussten sich verpflichten, den kompletten Lebensunterhalt für jene zu zahlen, die so ins Land kamen.

Es wird also wahrscheinlich beim Familiennachzug bei den von der Union geforderten 1000 Personen monatlich bleiben. Das Echo von NGOs und Flüchtlingsaktivisten fällt daher auch bitter aus. Sie nennen die Einigung „inhuman“, „scheinheilig“ und einen „traurigen Deal“ auf dem Rücken von Flüchtlingskindern.

„Dieser Konsens hilft einfach viel zu wenigen Menschen“, klagt auch Anwalt Nobert, der zudem im Vorstand des saarländischen Flüchtlingsrates sitzt. Neben dem syrischen Familienvater Zahredin vertritt er derzeit rund 30 Flüchtlinge mit subsidiären Schutzstatus, darunter mehrere Minderjährige. Alle wollen ihre Familien zu sich ins Saarland holen. „In Deutschland gilt doch Artikel 6 des Grundgesetzes. Und zwar für alle. Jeder hat ein Recht auf Familie. Auch Schutzsuchende“, sagt der Anwalt. Allerdings habe das Verfassungsgericht noch nie geklärt, ob das auch auf Flüchtlinge mit subsidiären Schutz zutrifft. Prozesse durch alle Instanzen sind langwierig und teuer. Nobert legt sich dennoch fest: „Diesen Menschen geschieht Unrecht in Deutschland.“

Der Anwalt appelliert deshalb an die Politik. „Die Geflüchteten brauchen ihre Familie an ihrer Seite, genau wie wir auch. Sie leiden jeden Tag unter der Trennung.“ In den kommenden Monaten wird die Botschaft über einen Widerspruchsantrag Zahredins gegen den Schutzstatus entscheiden. Opitimistisch ist sein Anwalt nach dem gestrigen Koalitionsergebnis jedoch nicht mehr.

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