Weiter Streit um Steuerakten von Hartmut Ostermann
Saarbrücken. Der Untersuchungsausschuss des Saar-Landtags zur Wahl 2009 darf die Steuerakten des Unternehmers Hartmut Ostermann (FDP, Foto: Imago) vorerst nicht einsehen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof. Die Opposition kritisiert Ostermanns "Verzögerungstaktik"
17.08.2010
, 21:28 Uhr
Saarbrücken. Der Untersuchungsausschuss des Saar-Landtags zur Wahl 2009 darf die Steuerakten des Unternehmers Hartmut Ostermann (FDP, Foto: Imago) vorerst nicht einsehen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof. Die Opposition kritisiert Ostermanns "Verzögerungstaktik". wi