Was tun mit Schwerkriminellen?

Berlin. In den Streit zwischen Union und FDP um die Überwachung von freikommenden Schwerverbrechern scheint Bewegung zu kommen. Angesichts des zunehmenden Drucks auf die Politik will das Bundesinnenministerium nun rasch Eckpunkte für sein neues Konzept einer Sicherungsunterbringung von Schwerverbrechern vorlegen. Dies kündigte ein Ministeriumssprecher gestern an

Berlin. In den Streit zwischen Union und FDP um die Überwachung von freikommenden Schwerverbrechern scheint Bewegung zu kommen. Angesichts des zunehmenden Drucks auf die Politik will das Bundesinnenministerium nun rasch Eckpunkte für sein neues Konzept einer Sicherungsunterbringung von Schwerverbrechern vorlegen. Dies kündigte ein Ministeriumssprecher gestern an.Ressortchef Thomas de Maizière (CDU) geht davon aus, dass eine Entscheidung über den Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im September möglich sei. Der Entwurf ist zur Zeit in der Ressortabstimmung.Ein Sprecher des Justizministeriums monierte, dass noch kein Konzept vorliege. Er sicherte eine Prüfung zu. Zugleich betonte er, ein solcher Vorschlag müsse auf jeden Fall verfassungs- und europarechtlich tragfähig sein. Im Innenministerium hieß es, man habe in einer Stellungnahme zu dem Reformentwurf die Vorstellungen für eine Sicherungsunterbringung vorgelegt. Man sei bereit, nun auch Eckpunkte zu erarbeiten.Leutheusser-Schnarrenberger räumte in der Wochenzeitung "Die Zeit" ein, dass die elektronische Fußfessel zur Überwachung von Schwerverbrechern kein Allheilmittel sei. "Es ist lediglich eine Möglichkeit, um den Aufwand der Polizei bei der Überwachung Entlassener zu reduzieren."Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Dezember 2009 im wesentlichen zwei Punkte moniert. Zum einen sei die Sicherungsverwahrung, für deren Umsetzung die Länder zuständig sind, in der bisherigen Form wie eine zusätzliche Strafe anzusehen. Zum anderen wurde 1998 die Höchstdauer der Sicherungsverwahrung von zehn Jahren aufgehoben. Die nachträgliche Verwahrung der auf dieser Rechtsgrundlage verurteilten Straftäter dürfe nicht automatisch verlängert werden. Nach diesem Urteil müssen bis zu 80 von rund 500 hochgefährlichen Straftätern aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden.De Maizière argumentiert, mit seiner Sicherungsunterbringung, die kein Gefängnis, aber auch keine Luxuswohnung sein dürfe, komme er dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen entgegen und den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes. Die Sicherungsunterbringung könne damit sowohl auf die 80 Altfälle angewandt werden, als auch auf zukünftige Fälle.Entscheidend für einen Kompromiss dürfte sein, inwiefern sich die Sicherungsunterbringung von der bisherigen Form der Sicherungsverwahrung unterscheidet und damit nicht mehr als zusätzliche Strafe verstanden werden kann. In der "Zeit" sagte Leutheusser-Schnarrenberger weiter: "Natürlich verstehe ich die Sorgen der Bevölkerung." Dem Bundesgesetzgeber seien aber durch das Urteil die Hände gebunden. dpa

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