Washington/Brüssel Was die US-Sanktionen im Iran auslösen

Washington/Brüssel · Während des Atomabkommens waren die Strafmaßnahmen ausgesetzt. Auch Deutschland ist betroffen.

Nach jahrelangem Ringen einigten sich die UN-Vetomächte, Deutschland und der Iran am 14. Juli 2015 in Wien auf ein Abkommen, das Teheran vom Bau einer Atombombe abbringen sollte. Am 8. Mai verkündete US-Präsident Donald Trump den Rückzug der USA aus der Vereinbarung. US-Sanktionen, die ausgesetzt waren, sind in der Nacht auf Dienstag wieder in Kraft getreten. Hier Antworten auf zentrale Fragen:

Warum hat Trump den Deal einseitig aufgekündigt?

Das Abkommen war von Trumps Vorgänger Barack Obama mit ausgehandelt worden, dessen politisches Erbe Trump zu demontieren versucht. Trump war allerdings schon immer ein Gegner des Deals. Bei der Aufkündigung im Mai kritisierte er unter anderem, dass durch das Abkommen wichtige Sanktionen ausgesetzt wurden. Diese Sanktionen – die nun schrittweise wieder eingesetzt werden – hätten aus seiner Sicht in Kraft bleiben sollen, um die Regierung in Teheran zu einer anderen Nahostpolitik zu zwingen. Der US-Präsident kritisierte außerdem, dass das Abkommen den Iran nicht daran hindere, doch eine Atombombe herzustellen.

Stimmt das?

Nicht, wenn man der Internationalen Atomenergiebehörde glaubt. Mit dem Abkommen unterwarf der Iran seine Urananreicherung bis zu 25 Jahre lang einem mehrstufigen System von Beschränkungen und Kontrollen durch die Behörde – und die Organisation hat dem Iran wiederholt bescheinigt, sich an die Abmachungen zu halten.

Geht es Trump nur um die iranische Atombombe?

Nein. „Der Deal tut nichts dafür, die destabilisierenden Aktivitäten des Irans einzuschränken, einschließlich seiner Unterstützung für Terrorismus“, sagt Trump. Die US-Regierung will den Einfluss Teherans im Nahen Osten zurückdrängen, wo die iranische Regierung in zahlreichen blutigen Konflikten mitmischt: Sie unterstützt Syriens Präsidenten Baschar al-Assad, die Hisbollah im Libanon, die Hamas im Gazastreifen, militante Schiiten-Gruppen im Irak und die Huthi-Rebellen im Jemen.

Was für Sanktionen treten nun wieder in Kraft?

In einer ersten Runde wollen die USA erreichen, dass der Iran keine US-Dollar erwerben und nicht mehr mit Gold und Edelmetallen handeln kann. Auch der Handel mit Metallen, Rohstoffen, Lebensmitteln soll unterbunden werden. 90 Tage später sollen dann besonders schmerzhafte Sanktionen wieder eingesetzt werden, mit denen Ölimporte anderer Länder aus dem Iran auf Null reduziert werden sollen. Gleichzeitig soll der internationale Zahlungsverkehr mit dem Iran lahmgelegt werden.

Was ist Trumps Ziel?

Trump will die Regierung im Iran zu einem Politikwechsel drängen – oder sie womöglich ganz zum Abdanken zwingen. Vor wenigen Tagen sagte er, er sei jetzt bereit, sich mit der iranischen Führung zu treffen. Dabei müsse ein „sinnvolles“ Atomabkommen herauskommen, „nicht die Verschwendung von Papier, die der andere Deal war“.

Wie hat der Iran auf die drohenden Sanktionen reagiert?

Der Iran will nach Angaben von Präsident Hassan Ruhani trotz der Sanktionen am Atomabkommen festhalten. „Wir werden trotz der Sanktionen der Welt zeigen, das wir unser Wort halten und uns an internationale Verträge halten“, sagte Ruhani. Er hatte zuvor mehrfach damit gedroht, bei einem US-Ölembargo die Straße von Hormus zu schließen und damit den internationalen Ölexport am Persischen Golf zu blockieren.

Warum sollten sich deutsche Firmen an US-Sanktionen halten?

Theoretisch sind sie dazu nicht verpflichtet. Allerdings würden die US-Behörden sie bei Verstößen von Geschäften in den USA ausschließen – und der amerikanische Markt dürfte für die allermeisten europäischen Firmen wichtiger sein als der iranische.

Nehmen die EU-Staaten diesen Eingriff in die freie Marktwirtschaft stillschweigend hin?

Nein. Bundesaußenminister Heiko Maas sowie seine Kollegen aus Frankreich und Großbritannien verurteilten das amerikanische Vorgehen gestern erneut als „sehr bedauerlich“. Die EU-Kommission ließ zudem wissen, dass von heute an ein neues Abwehrgesetz gegen die US-Sanktionen gilt.

Was bewirkt das Abwehrgesetz?

Über die „Blocking-Verordnung“ sollen europäische Unternehmen dazu ermuntert werden, die US-Sanktionsdrohungen zu ignorieren. Dazu regelt sie, dass Unternehmen vor Gerichten Schadenersatz für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste geltend machen können. Europäische Unternehmen, die sich erklärtermaßen an die US-Sanktionen halten wollen, müssen dafür im Prinzip eine Ausnahmegenehmigung bei der EU beantragen. Dass die Firmen am Ende tatsächlich von den Schaden verursachenden US-Insitutionen und -Unternehmen Geld bekommen, ist dabei aber mehr als fraglich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort