Hohe Hürden im Bundesrat Warum für neue Gesetze eine Mega-Koalition notwendig ist

Berlin · Union, FDP und Grüne sind weit entfernt von einer Dominanz in der Länderkammer. Aber nur hier sind zentrale Projekte wie Steuerreformen zu schaffen.

Steuern, Verkehr, Familie, Flüchtlinge – mühsam haben sich Union, FDP und Grüne in den letzten Wochen bei den Sondierungen für eine potenzielle Jamaika-Koalition durch alle möglichen Themen gekämpft. Doch auch bei einem Konsens wäre noch lange nicht ausgemacht, dass er auch ins Gesetzblatt kommt – die Hürden setzt nämlich der Bundesrat.

Selbst die große Koalition aus Union und SPD hatte in der abgelaufenen Wahlperiode zu spüren bekommen, was es bedeutet, in der Länderkammer nicht über eine Mehrheit zu verfügen – der Gesetzentwurf zur Festlegung weiterer sicherer Herkunftsländer war dort zum Schluss an den Grünen gescheitert. Falls es zu einer Jamaika-Koalition kommt, müsste sie den Bundesrat mindestens genauso stark im Blick haben. Denn auch Union, FDP und Grüne sind von einer Dominanz in der Länderkammer weit entfernt. Wer ein zustimmungspflichtiges Gesetz durchsetzen will, der braucht dort mindestens 35 der 69 Stimmen. Zählt man die Stimmen jener Länder zusammen, in denen nur potenzielle Jamaikaner sitzen, ergeben sich aber gerade einmal 27. Konkret handelt es sich um Baden-Württemberg mit einer grün-schwarzen Regierung sowie Bayern (CSU-regiert), Hessen (schwarz-grün), Nordrhein-Westfalen (schwarz-gelb) und Schleswig-Holstein (schwarz-gelb-grün).

Um ein zustimmungspflichtiges Gesetz durch den Bundesrat zu bringen, müssten noch mindestens zwei weitere Länder mit ins Boot kommen. Denn es fehlen acht Stimmen an der Mehrheit, und kein Bundesland bringt mehr als sechs Stimmen auf die Waage. Sind sich die Regierungsparteien eines Landes über ein Gesetz uneins, dann enthält sich das Land in aller Regel der Stimme, was aber praktisch einer Ablehnung gleichkommt. Die FDP hatte das offenbar zuerst auf dem Schirm, als sie den Abbau des Solidaritätszuschlags zum liberalen Knackpunkt bei den Jamaika-Sondierungen erklärte. Denn im Gegensatz zu anderen Gesetzen, die mit Geld zu tun haben, bräuchte es für den Abbau des Solis nicht den Segen des Bundesrates. Grund: Die Einnahmen aus dieser Abgabe stehen allein dem Bund zu, haben also keine Auswirkungen auf die Länder.

Dagegen würde zum Beispiel eine größere Steuerreform zwingend auch die Zustimmung der Länderkammer erfordern. Und nach Lage der Dinge kämen Union, Liberale und Grüne dann nicht mehr an der SPD vorbei. Denn die Genossen regieren in immerhin elf der insgesamt 16 Länder mit. Für eine solche Mega-Koalition wären also zwangsläufig auch Kompromisse mit den Sozialdemokraten erforderlich.

Dass eine Regierung freilich auch ein zustimmungspflichtiges Gesetz durch die Länderkammer bringen kann, wenn es dort formal andere Mehrheiten gibt, hatte Rot-Grün im Jahr 2000 auf spektakuläre Weise bewiesen. Damals erkaufte sich Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Verabschiedung seiner Steuerreform in letzter Minute mit Zugeständnissen beim Spitzensteuersatz. Aber auch mit einem ganz speziellen Lockangebot des Bundes an das CDU-regierte Land Berlin, nämlich die vollen Kosten der Sanierung des Olympiastadions zu übernehmen. So gelang der Coup. Und nach diesem Muster könnte es mehr davon geben, sollte demnächst eine komplizierte Jamaika-Koalition regieren.

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