Flüchtlingspolitik Warum der CSU-Masterplan gegen EU-Regeln verstößt

Brüssel · Der deutsche Streit um das Asylrecht erschüttert auch die EU. Denn die vor allem von der CSU vorgeschlagenen Neuerungen kommen einem Verstoß gegen das Dublin-III-Abkommen gleich. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Sind Zurückweisungen von Flüchtlingen an der deutschen Grenze rechtlich erlaubt?

Das Grundgesetz legt in Artikel 16a fest: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Doch bereits in Absatz 2 wird diese Bestimmung teilweise wieder aufgehoben. Demnach kann sich nicht auf dieses Recht berufen, wer „aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen sicheren Drittstaat einreist“. In Absatz 5 wiederum wird festgehalten, dass diese Regelungen anderen völkerrechtlichen Verträgen nicht entgegensteht. Mit anderen Worten: Eine EU-Regelung steht über dem deutschen Gesetz. Das Abkommen von Dublin macht Zurückweisungen zwar möglich, knüpft diese aber an kaum überwindbare Bedingungen.

Was sagt das Dubliner Abkommen?

Laut Dublin ist der Staat für einen Asylbewerber zuständig, in dem dieser als ersten den Boden der EU betreten hat. Zugleich wird festgehalten, dass jedes Land jeden Asylantrag zunächst prüfen muss, um herauszufinden, welches Land zuständig ist. Dagegen würde Seehofers Masterplan verstoßen.

Warum?

Eine sofortige Zurückweisung an der Grenze in den EU-Staat, aus dem ein Asylbewerber eingereist ist, ist kaum möglich. Denn die EU-Regeln verlangen eine genaue Einzelprüfung. Außerdem steht jedem Abgewiesenen laut EU-Asylrecht noch die Möglichkeit von Einsprüchen und Klagen zu.

Kann man denn einfach einen Flüchtling zum Beispiel nach Italien zurückschicken?

Das funktioniert nur dann, wenn die dortigen Behörden dem zustimmen. Bilaterale Verträge, wie sie jetzt in Berlin im Gespräch sind, widersprechen aber dem Dubliner Abkommen. Es regelt ja genau, wer der Erststaat ist, bei dem die Verantwortung liegt. Das Problem des Masterplans von Seehofer besteht aber darin, dass abgelehnte Einwanderer in Österreich oder einem anderen Nachbarland stranden. Die Verantwortung wird also abgeschoben.

Wie soll denn eine europäische Lösung aussehen?

Zunächst sollen die Mitgliedstaaten einen Verteilschlüssel akzeptieren und entsprechend viele Asylbewerber aufnehmen. Ist das Kontingent eines Landes erschöpft, sollen andere einspringen. Für die finanziellen Lasten gäbe es Zuschüsse.

Hat dieser Vorschlag eine Chance?

Nein. Eine Quote wird vor allem von Ungarn, Polen, Tschechien und der Slowakei abgelehnt.

Welche Möglichkeiten gibt es denn dann?

Selbst Innenminister Horst Seehofer unterstützt eigentlich strikte Kontrollen an den EU-Außengrenzen. Dazu hat die Union ihren gemeinsamen Küsten- und Grenzschutz ausgebaut – und stockt ihn weiter auf. Österreich und Dänemark sowie einige andere fordern darüber hinaus Ankerzentren in den Nachbarländern wie Albanien oder der Türkei.

Und wo ist das Problem?

Diese Lösungen brauchen Zeit. Aber die Unionsparteien drängen auf schnell wirksame Wege.

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