Wahlrecht für Kinder gefordert

Berlin · Der Deutsche Familienverband streitet für die Senkung des Wahlalters. Der Vorschlag ist nicht neu – ebenso wie die Bedenken.

 Kinder an die Wahlurne? Wie und ob das möglich ist, sorgt in der Politik für Diskussionen. Foto: Pilick/dpa

Kinder an die Wahlurne? Wie und ob das möglich ist, sorgt in der Politik für Diskussionen. Foto: Pilick/dpa

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Erst ab 18 Jahren dürfen Deutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, so steht es im Grundgesetz. Doch die Regelung, erst im letzten Jahr vom Verfassungsgericht bestätigt, wird immer wieder angegriffen. Nicht nur musikalisch von Sänger Herbert Grönemeyer ("Gebt den Kindern das Kommando") - an diesem Wochenende forderte auch der Deutsche Familienverband ein Kinderwahlrecht. Freilich sind bisher alle Reformvorschläge an rechtlichen oder politischen Bedenken gescheitert. Hier eine Übersicht:

Wahlrecht von Geburt an: Das ist die radikalste Forderung. Allerdings wollen auch die Befürworter nicht ernsthaft, dass auch Säuglinge oder Kleinkinder abstimmen. Vielmehr soll das Wahlrecht für alle nur prinzipiell gelten - praktisch sollen es lediglich jene Kinder ausüben dürfen, die sich zuvor selbstständig in das Wahlregister eintragen. Das wären wahrscheinlich eher politisch interessierte Jugendliche.

Für den Vorschlag spricht, dass nach dem Grundgesetz die Staatsgewalt "vom Volke" ausgeht, wozu auch Kinder gehören. Derzeit fallen die Stimmen dieser 13 Millionen Menschen einfach weg. Und was die fehlende "politische Reife" der Kinder angeht, die gegen die Idee ins Feld geführt wird: Eine Reifeprüfung gibt es auch nach oben nicht; auch Demenzkranke können zum Beispiel ihre Stimme abgeben. Das Kinderwahlrecht findet in Reinkultur bisher kaum politische Unterstützung - wohl aber, wenn es mit dem so genannten Elternwahlrecht kombiniert wird.

Elternwahlrecht: Auch in diesem Modell haben die Kinder von Geburt an formal ein Wahlrecht, jedoch wird es bis zu einem bestimmten Alter, 16 oder 18 Jahre, von den Eltern "treuhänderisch" wahrgenommen. Das fordert auch der Familienverband.

Für die Idee spricht, dass so wahrscheinlich mehr Politik für Kinder und Familien gemacht werden würde. Bei zunehmender Alterung droht nämlich die Gefahr, dass die Politik sich immer mehr an den Interessen von Senioren orientiert, die derzeit schon ein überproportionales Stimmengewicht haben.

Dagegen spricht aber ganz klar der Verfassungsgrundsatz: Ein Bürger, eine Stimme. Die Wahl muss "gleich" sein, anderes lässt das Grundgesetz nicht zu. Auch muss sie "geheim" sein, was verletzt wäre, wenn Kinder das Stimmverhalten mit den Eltern besprechen. Unklar wäre auch, wer wie in einem Streitfall abstimmt und wie es bei Geschiedenen laufen soll.

Senkung des Wahlalters: Sie macht keinerlei rechtliche Probleme - der Bundestag könnte das Grundgesetz an dieser Stelle mit Zweidrittelmehrheit ändern. Bei Kommunalwahlen gelten schon 16 Jahre als Untergrenze, in einigen Ländern auch bei Landtagswahlen. Der Chef des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, hält sogar ein Wahlalter von 14 Jahren für angemessen. Die Union hat bisher jede Absenkung blockiert. Sie begründet das damit, dass auch die Volljährigkeit erst mit 18 Jahren einsetze. Andererseits sind Jugendliche schon ab 14 strafmündig und dürfen den Religionsunterricht abwählen. Mit 16 können sie Parteien beitreten. Die Absenkung des Wahlalters für Bundestagswahlen wird in jedem Fall Wahlkampfthema. SPD, Grüne und Linke haben eine Grenze von 16 Jahren in ihrem Programm.

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