Gerichte Vorläufig keine Diesel-Fahrverbote in Stuttgart

Stuttgart · Das Land geht gegen das umstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vor und ruft das Bundesverwaltungsgericht an.

In Stuttgart wird es erst einmal keine Fahrverbote für ältere Diesel-Autos geben. Das Land geht gegen das umstrittene Fahrverbotsurteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart von Ende Juli vor. Die grün-schwarze Landesregierung einigte sich am Montag auf eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wie die Regierungszentrale mitteilte.

Dabei werden lediglich die rechtlichen Aspekte des Stuttgarter Urteils noch einmal gegengecheckt. Bis dahin wird es nicht rechtskräftig. Fahrverbote drohten schon zum 1. Januar 2018.

Die Einigung erzielten dem Vernehmen nach Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU), nachdem der Koalitionsausschuss am Freitag im Streit auseinandergegangen war. Kretschmann begründete die Sprungrevision mit schwierigen Rechtsfragen und Rechtsunsicherheiten, die höchst­richterlich geklärt werden müssten. Parallel werde alles getan, um für sauberere Luft in Stuttgart zu sorgen. Strobl sagte: „Wir haben immer gesagt: Wir wollen saubere Luft und keine Fahrverbote“.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte geurteilt, dass die vorgesehenen Maßnahmen für die Landeshauptstadt nicht reichten, um die seit Jahren vor allem mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft nachhaltig zu verbessern. Somit drohen Fahrverbote für alte Diesel-Autos, die als Hauptverursacher von Stickoxiden gelten. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dürfte im kommenden Jahr, vielleicht im Februar, fallen. Eine Berufung hätte länger gedauert.

Eigentlich wollten große Teile der Grünen eine Annahme des Urteils. Eine Bürgerinitiative unterstützte diese Haltung am Montag: Mehrere Dutzend Menschen demonstrierten vor Kretschmanns Amtssitz für eine Annahme des Stuttgarter Verwaltungsgerichtsurteils. Die CDU wollte hingegen eine Berufung, um das Urteil auch inhaltlich zu überprüfen.

Die CDU-Politiker verbanden damit die Hoffnung, dass dann kürzlich geplante Maßnahmen berücksichtigt werden könnten. Dazu zählen Software-Updates für Diesel-Autos, die die Industrie angekündigt hat. Kritiker halten die Software-Updates aber für nicht ausreichend, um die Luftsauberkeit zu verbessern. Zu den rechtlichen Aspekten, die nun noch einmal geprüft werden, gehört die Frage, ob das Land Fahrverbote in Eigenregie umsetzen kann, wenn der Bund nicht handelt, obwohl er zuständig wäre. Das Verwaltungsgericht Stuttgart war der Meinung, das Land könne selbst solche blauen Umweltzonen einrichten, in die ältere Diesel nicht fahren dürften.

„Doch ob das rechtlich überhaupt möglich ist, darüber besteht in der Rechtsprechung große Ungewissheit“, meinte Kretschmann. „Wir halten das auch selbst für juristisch fragwürdig“.

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