Interview mit Peter Müller „Das Versagen der Justiz muss Mahnung sein“

Saarbrücken · Vor 75 Jahren wurde der Saarbrücker Widerstandskämpfer Willi Graf hingerichtet. Hat die Rechtsprechung aus den Fehlern der Nazi-Zeit gelernt?

 Die Künstlerin Juliana Hümpfner schuf in diesem Jahr im Auftrag der Stadt Saarbrücken ein Porträt zum Gedenken an Willi Graf. Das Gemälde hängt im Saarbrücker Rathaus.

Die Künstlerin Juliana Hümpfner schuf in diesem Jahr im Auftrag der Stadt Saarbrücken ein Porträt zum Gedenken an Willi Graf. Das Gemälde hängt im Saarbrücker Rathaus.

Foto: Landeshauptstadt

Bundesverfassungsrichter Peter Müller (63) wurde im Willi-Graf-Jubiläumsjahr von der „Weiße Rose Stiftung“ in München um einen Vortrag zu den Prozessen zur „Weißen Rose“ gebeten. Die Saarbrücker Zeitung sprach anlässlich des 75. Todestages des Saarbrücker Widerstandskämpfers Willi Graf mit dem früheren saarländischen Ministerpräsidenten über seine Einstellung zur NS-Justiz.

Haben Sie einen persönlichen Bezug zu Willi Graf?

MÜLLER Meine Beschäftigung mit der „Weißen Rose“ begann bereits in der Schule, auch wenn diese damals noch „Realgymnasium Lebach“ und nicht, wie heute, „Geschwister-Scholl-Gymnasium“ hieß. Die häufig gehörte Behauptung, zur damaligen Zeit sei die Geschichte des Nationalsozialismus im Unterricht verschämt verschwiegen worden, kann ich für meine Person jedenfalls nicht bestätigen.

 Peter Müller

Peter Müller

Foto: picture alliance / dpa/Uli Deck

Hat Sie, als Sie Ihren Vortrag vorbereiteten, etwas besonders berührt?

MÜLLER Für mich besonders beeindruckend war und ist die unerschütterliche Festigkeit Willi Grafs in seinem Glauben. Davon ausgehend hat er sich dem Herrschaftsanspruch der Nationalsozialisten von Anfang an konsequent verweigert. Im Unterschied zu Hans Scholl ist er beispielsweise nie der Hitlerjugend beigetreten. Seinem Leitspruch „Seid Gefolgschaft in der Tat, nicht nur im Hören des Wortes“ ist er bis zu seinem Tod treu geblieben.

Stellen Sie Willi Graf damit nicht auch auf einen Heldensockel? Experten der Erinnerungskultur halten das für riskant, weil sich der „Normalsterbliche“ heute damit aus der Verantwortung stehlen kann.

MÜLLER Die Mitglieder der „Weißen Rose“ waren Helden! Sie haben sich mit bloßen Händen und einem armseligen Vervielfältigungsapparat dem menschenverachtenden Terrorregime entgegengestellt und durch ihr Beispiel die Hoffnung auf ein anderes, besseres Deutschland am Leben erhalten. Die letzten Worte Sophie Scholls beim Abschied von ihren Eltern lauteten: „Wir haben alles auf uns genommen. Das wird Wellen schlagen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

Trotzdem gibt es Kritik an der Heroisierung.

MÜLLER Die Mitglieder der „Weißen Rose“ haben sich in bewundernswerter Weise für Menschenwürde und Gerechtigkeit eingesetzt. Ihr Tun ist Vorbild und Handlungsaufforderung. Dahinter verstecken kann man sich nicht. Ihr Beispiel taugt nicht als Entschuldigung für eigenes Nichtstun.

Wie sehen Ihre Erkenntnisse zu den Prozessen gegen Willi Graf und andere Mitglieder der „Weißen Rose“ aus? Konnten Sie Neues entdecken?

MÜLLER Die Geschichte der Prozesse ist mittlerweile recht gut aufgearbeitet. Die Aufgabe scheint mir daher primär darin zu bestehen, im Sinne einer aktiven Erinnerungskultur die gewonnenen Erkenntnisse nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.

Die da wären?

MÜLLER Beide im Münchener Justizpalast durchgeführten Prozesse hatten mit objektiver Rechtsfindung nichts zu tun; von einem fairen Verfahren konnte keine Rede sein. Der erste Prozess fand bereits vier Tage nach der Verhaftung der Geschwister Scholl statt. In beiden Prozessen war der Saal mit uniformierten Nazi-Schergen besetzt. Benannte Zeugen wurden erst gar nicht aufgerufen. Der Vorsitzende Freisler brüllte, gestikulierte, beschimpfte die Angeklagten und unterbrach sie, wenn sie sich verteidigen wollten. Die Urteile standen von vorneherein fest. Das Ganze war eine beschämende Farce.

Willi Graf wurde wegen Hochverrats, Wehrkraftzersetzung und Feindbegünstigung verurteilt. Womöglich war dies nach damaligen Rechtsprinzipien sogar ein korrektes Urteil?

MÜLLER Nach der Radbruch’schen Formel kann geschriebenes Recht keinen Geltungsanspruch erheben, wenn es materiell schlimmstes Unrecht enthält. Das Todesurteil widersprach fundamentalen Prinzipien der Gerechtigkeit. Dass anschließend die Angehörigen noch wegen Abnutzung des Fallbeils eine Rechnung in Höhe von 3000 Reichsmark erhielten, dokumentiert den Zynismus und die Menschenverachtung der Nationalsozialisten. Formal handelte es sich zwar um ein Gericht. In Wahrheit war der Volksgerichtshof jedoch Teil des nationalsozialistischen Unterdrückungsapparates. Dabei stellte er allerdings nur die Spitze des Eisberges dar. Insgesamt fand sich in der Justiz eine übergroße Zahl willfähriger Helfer bei der aktiven Umsetzung nationalsozialistischen Unrechts. Zahlreiche Richter verhängten wegen Bagatellen teilweise schwerste Strafen und verkündeten insgesamt mehrere zehntausende Todesurteile. In einem der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse formulierte der Ankläger vor diesem Hintergrund zutreffend: „Der Dolch des Mörders war in der Robe des Richters verborgen.“

Die Beschäftigung mit den Prozessen hat also keine Schizophrenie ausgelöst. Ihre Haltung als Verfassungsrichter und die als Mensch und Bürger unterscheiden sich nicht?

MÜLLER So ist es. Der Verfassungsrichter ist entsetzt angesichts des Versagens der Justiz, das auch nicht mit dem angeblich unheilvollen Einfluss des Rechtspositivismus zur damaligen Zeit erklärt werden kann. Dieses Versagen sollte sich im Übrigen bei der Aufarbeitung der Rolle der Justiz nach Kriegsende fortsetzen. Der Bürger schwankt zwischen Bewunderung für die Standhaftigkeit, Konsequenz und den Mut der Mitglieder der „Weißen Rose“ und der Fassungslosigkeit angesichts dessen, was ihnen angetan wurde.

Alexander Schmorell und Kurt Huber wurden ebenso wie Willi Graf am 19. April 1943 zum Tod verurteilt, jedoch schon am 13. Juli enthauptet. Graf wurde erst Monate später hingerichtet. Warum erhoffte sich die Gestapo ausgerechnet von ihm Aussagen über weitere Verschwörer?

MÜLLER Vielleicht dachte man, man könne aus seinen Briefen Hinweise auf außerbayerische Verbindungen der „Weißen Rose“ erhalten.

Wie sicher sind Sie sich, dass die deutsche Justiz heute dagegen gefeit ist, sich noch einmal in eine Willkürjustiz wie während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft zu verwandeln?

MÜLLER Der Nationalsozialismus hat gezeigt, wozu Menschen fähig sind. Juristen bilden dabei keine Ausnahme. Deshalb muss für sie das Versagen der Justiz im „Dritten Reich“ beständige Mahnung sein: Juristen müssen mehr sein als seelenlose und willfährige Paragraphenanwender. Gerade sie sind gefordert, wenn – egal, von welcher Seite – Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt werden. Hier gilt es, den Anfängen zu wehren. Vor diesem Hintergrund ist es schlechthin unerträglich, wenn heutzutage formuliert wird: „Hitler und die Nazis waren nur ein Vogelschiss in über tausend Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte.“ Wer den Nationalsozialismus so verharmlost, versündigt sich an dem Vermächtnis der „Weißen Rose“ und Willi Grafs.

Und welche europäischen Länder sehen Sie, bezüglich solcher Entwicklungen, derzeit auf einem besonders riskanten Weg?

MÜLLER Es wäre problematisch, Parallelen zu ziehen. Was im Nationalsozialismus passiert ist, ist unvergleichbar.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort