Von der Leyen akzeptiert G36-Urteil: Kein Schadenersatz

Berlin · Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen gibt sich im Rechtsstreit gegen das Rüstungsunternehmen Heckler & Koch um die Treffsicherheit des Sturmgewehrs G36 geschlagen. Ihr Ministerium wird das Urteil des Landgerichts Koblenz, nach dem die Standardwaffe der Bundeswehr gemessen an den vertraglichen Anforderungen keine Mängel aufweist, nicht anfechten. Damit muss die Waffenschmiede aus dem baden-württembergischen Obernhof am Neckar keinen Schadenersatz zahlen. Das Ministerium verzichtet auf eine Berufung, obwohl es das Urteil für nicht sachgerecht hält. Das Landgericht habe nicht alle möglichen Rechtsgrundlagen herangezogen, hieß es gestern aus dem Ministerium. Trotzdem werde man den Rechtsstreit "mit Blick auf das besondere Prozessrisiko in einem tatsächlich und rechtlich sehr aufwendigen Verfahren" nicht fortsetzen.

Das Bundesverteidigungsministerium bleibt aber bei der geplanten Ausmusterung der 167 000 G36-Exemplare der Bundeswehr ab 2019.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort