Viertes Kind chinesischer Eltern bekommt Asyl

Mannheim · Ein chinesisches Paar mit vier Kindern fürchtet Diskriminierung wegen Pekings strenger Familienpolitik. Es zieht in Deutschland vor Gericht – und erzielt einen Erfolg mit bundesweiter Signalwirkung.

 Chinas Regierung schreibt Eltern vor, wie viele Kinder sie bekommen dürfen. Wer sich nicht daran hält, lebt in Angst. Foto: dpa

Chinas Regierung schreibt Eltern vor, wie viele Kinder sie bekommen dürfen. Wer sich nicht daran hält, lebt in Angst. Foto: dpa

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Chinesen mit mehr als zwei Kindern können wegen der strikten Familienpolitik in ihrer Heimat darauf hoffen, dass ihr Nachwuchs in Deutschland den Flüchtlingsstatus bekommt. Laut der gestrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen 2015 geborenen Sohn chinesischer Eltern als Flüchtling anerkennen. Diese Entscheidung könnte bundesweit Signalwirkung haben, wie ein VGH-Sprecher sagte (Az. A 11 S 1125/16).

In China gab es lange eine Ein-Kind-Politik. Seit Anfang dieses Jahres dürfen chinesische Paare zwei Kinder haben. Die Eltern des Jungen waren vor Gericht gezogen, weil sie für ihr viertes Kind gesellschaftliche Diskriminierung in China fürchten. Unter anderem deshalb möchten sie in der Bundesrepublik bleiben.

Jedes Asylverfahren sei ein Einzelfall, erklärte ein Sprecher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Bekomme das Kind den Flüchtlingsstatus zuerkannt, könne sich dadurch zwar grundsätzlich auch für die Eltern ein Anspruch auf Familienflüchtlingsschutz ergeben. Das setze aber voraus, dass die Familie bereits im Heimatland bestanden habe. Das ist im konkreten Fall nicht so: Die beiden unverheirateten Chinesen lernten sich erst in Deutschland kennen und bekamen alle vier Kinder hier.

Der Anwalt der Familie aus Bruchsal hatte am Rande der Verhandlung gesagt, die Eltern könnten ihrem Sohn in ihrer Heimat keine Zukunft bieten. "In China würde er nicht registriert werden, könnte nicht in die Schule und bekäme keine Sozialleistungen. Er wäre ausgegrenzt von jeder Förderung der Entwicklung." Außerdem müssten die Eltern mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Die Familie lebe mit der Angst, nach China abgeschoben zu werden.

Das Paar und das erste und zweite Kind haben in Deutschland den Status der Duldung. Für das dritte und vierte Kind galt bislang subsidiärer Schutz. Dieser wird Menschen zugestanden, die in ihrer Heimat zwar nicht individuell verfolgt werden, aber dennoch wegen Gefahr für Leib und Leben vorläufig in Deutschland bleiben dürfen.

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