Vergnügungssteuer für Tantra-Massagen?
Panorama Vergnügungssteuerfür Tantra-Massagen? Die Frage, ob Tantra-Massagen vergnügungssteuerpflichtig sein sollen, beschäftigt derzeit das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Eine Anbieterin klagt.
07.11.2013
, 00:00 Uhr
>