Verfassungsschutz AfD wird nicht mehr „Prüffall“ genannt

Berlin · Ein Gericht hat diese öffentliche Bezeichnung als „unverhältnismäßig“ gerügt. Der Verfassungsschutz akzeptiert nun das Urteil.

 Der Verfassungsschutz beobachtet den rechtsnationalen AfD-Flügel um Björn Höcke.

Der Verfassungsschutz beobachtet den rechtsnationalen AfD-Flügel um Björn Höcke.

Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dp/Bodo Schackow

Der Verfassungsschutz will mit der AfD nicht weiter vor Gericht darüber streiten, ob der Nachrichtendienst die Partei als „Prüffall“ bezeichnen darf oder nicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilte am Freitag mit, es werde die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptieren, das der Behörde diese Bezeichnung untersagt hatte.

Stattdessen will sich das Bundesamt nach Angaben seines Präsidenten Thomas Haldenwang ab sofort darauf konzentrieren, den rechtsnationalen Parteiflügel um den Thüringer Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke und die Nachwuchsorganisation der AfD intensiv zu durchleuchten. Dabei darf die Behörde auch Methoden zur „heimlichen Informationsbeschaffung“ nutzen. Nachrichtendienstliche Mittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich um eine „extremistische Bestrebung“ handelt.

Das Kölner Gericht hatte Ende Februar einem Eilantrag der Partei stattgegeben. Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies habe „einen stigmatisierenden Charakter“, monierte die Partei. Auch das Gericht vertrat die Auffassung, der Bezeichnung „Prüffall“ komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei „rechtswidrig und unverhältnismäßig“.

Dass der Verfassungsschutz nun auf eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verzichtet, begründete er auch damit, dass die Klärung von Rechtsfragen zur Reichweite der Öffentlichkeitsarbeit des BfV nicht weiter „vom eigentlichen Thema ablenken“ solle. Haldenwang erklärte: „Das BfV konzentriert sich auf die vorrangige Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden Teilorganisationen ‚Der Flügel’ und ‚Junge Alternative’ zu beobachten.“ Dabei sollen etwa die programmatische Ausrichtung dieser Gruppierungen, Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen sowie die öffentlichen Äußerungen führender Protagonisten im Fokus stehen.

In einem Gutachten des Verfassungsschutzes, das die Grundlage für die Einschätzung der Partei und ihrer Teilorganisationen bildet, werden unter anderem Kontakte zur Identitären Bewegung (IB) beleuchtet. Die IB wird im Verfassungsschutzbericht 2017 als „Verdachtsfall“ im Bereich des Rechtsextremismus erwähnt.

AfD-Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland sagte zu der Entscheidung der Behörde, auf Rechtsmittel zu verzichten, dies sei eine „späte Einsicht, dass man (der Verfassungsschutz) nicht rechtsstaatlich gehandelt hat“. Der Co-Parteichef Jörg Meuthen sagte: „Ich begrüße, dass beim Verfassungsschutz die Erkenntnis gereift ist, dass er mit der öffentlichen Einordnung unserer Partei als ‚Prüffall’ ein Eigentor geschossen hat.“

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