Verfassungsrichter: Polizei darf Raser und Drängler filmen

Karlsruhe. Die Polizei darf Raser, Drängler und andere Verkehrssünder gezielt auf Video aufnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hält solche Aufnahmen für einen zulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Az.2BvR 1447/10)

Karlsruhe. Die Polizei darf Raser, Drängler und andere Verkehrssünder gezielt auf Video aufnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hält solche Aufnahmen für einen zulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Az.2BvR 1447/10). Einzel- wie auch Videoaufnahmen seien ohne Wissen des Betroffenen erlaubt, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend wäre, erklärten die Karlsruher Richter. dpa/ddp

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