Verfassungsrichter Peter Müller gibt Sondervotum ab

Saarbrücken · Der Karlsruher Verfassungsrichter Peter Müller, früherer CDU-Politiker und ehemaliger saarländischer Ministerpräsident, hat ein Sondervotum gegen die Mehrheitsentscheidung des Senats abgegeben: Seiner Meinung nach ist es nicht „Sache des Bundesverfassungsgerichts, die vertretbare Entscheidung des Gesetzgebers durch eine eigene vertretbare Entscheidung zu ersetzen“. Müller ging in seiner Begründung auch auf die Zersplitterung des Parlaments durch die Aufhebung der Sperrklausel ein: Im Ergebnis führe die Entscheidung des Senats zur „Hinnahme des Risikos einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des europäischen Parlaments, jedenfalls für die Dauer einer Legislaturperiode“.

Er könne nicht erkennen, dass dies verfassungsrechtlich geboten sei. Der Saarländer gab auch der Prognose des Gesetzgebers recht, nach der eine weitere Zersplitterung des Europäischen Parlaments zur Verhinderung der Bildung notwendiger Mehrheiten führen könne.

Die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments sei "hinreichend gewichtig, um einen Eingriff in die Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien zu rechtfertigen". Zwar seien die Unterschiede in Aufgabenstellung und Funktion zum Deutschen Bundestag noch erheblich, doch rechtfertige das nicht "eine grundlegend andere Gewichtung der Bedeutung der Sicherung seiner Funktionsfähigkeit", so Müller. Eine Sperrklausel von drei Prozent zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des EU-Parlaments sei daher nicht zu bean standen.

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