Verfassungsrichter billigen Hartz-IV-Sätze

Karlsruhe · Die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das menschenwürdige Existenzminimum sei gewährleistet, entschied gestern das Bundesverfassungsgericht (Az: 1 BvL 10/12 u. a.). Die Richter sehen in einigen Punkten jedoch Bedarf für Nachbesserungen, unter anderem bei Strompreisen, Mobilität und den Pauschalen für die Anschaffung von Kühlschrank oder Waschmaschine.

Das könnte am Ende doch zur Erhöhung der Sätze führen. Alleinstehende bekommen derzeit 391 Euro pro Monat.

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