Verfassungsrichter begrenzen Zugriff auf private Daten
Karlsruhe. Der Zugriff der Sicherheitsbehörden auf gespeicherte Telefon- und Internetdaten ist vom Bundesverfassungsgericht erneut eingeschränkt worden
Karlsruhe. Der Zugriff der Sicherheitsbehörden auf gespeicherte Telefon- und Internetdaten ist vom Bundesverfassungsgericht erneut eingeschränkt worden. Nach einer gestern veröffentlichten einstweiligen Anordnung dürfen die seit Jahresanfang massenhaft und ohne konkreten Verdacht gespeicherten "Vorratsdaten" vorerst nur dann an die Polizei übermittelt werden, wenn es um die Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" oder um die Sicherheit des Staates geht. Auch für den Datentransfer an Nachrichtendienste gelten Beschränkungen. Die Entscheidung stieß in der Opposition sowie bei Verlegerverbänden überwiegend auf Zustimmung. ; Seite A 4: Meinung dpa