Verfassungsgericht lehnt Befreiung von Sexualkunde ab

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Schulpflicht gestärkt und der Unterrichtsbefreiung von Schülern aus religiösen Gründen enge Grenzen gesetzt. Dem Sexualkunde-Unterricht dürfen Schüler nicht unter Berufung auf Glaubensüberzeugungen fernbleiben

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Schulpflicht gestärkt und der Unterrichtsbefreiung von Schülern aus religiösen Gründen enge Grenzen gesetzt. Dem Sexualkunde-Unterricht dürfen Schüler nicht unter Berufung auf Glaubensüberzeugungen fernbleiben. Die Schule müsse aber die Neutralität und Toleranz gegenüber den Vorstellungen der Eltern wahren, heißt es in dem gestern veröffentlichten Beschluss (Az: 1 BvR 1358/09). dpa

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