Verfassungsgericht kippt Steuerrabatt für Firmen-Erben
Karlsruhe/Saarbrücken · Firmen-Erben müssen sich auf strengere Regeln bei der Erbschaftsteuer einstellen. Das Bundesverfassungsgericht kippte gestern die seit 2009 geltende großzügige Verschonung von Betriebsvermögen . Die Richter betonten aber, dass kleinere und mittlere Betriebe auch in Zukunft zum Teil oder vollständig von der Erbschaftsteuer befreit werden dürfen.
18.12.2014
, 00:00 Uhr
Sie gaben dem Gesetzgeber bis Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Der saarländische Finanzminister Stephan Toscani (CDU ) begrüßte das Urteil. Die geltende Regelung sei "nicht länger hinnehmbar" gewesen. > e, A 4: Meinung