Verfassungsgericht kippt Steuerrabatt für Firmen-Erben

Karlsruhe/Saarbrücken · Firmen-Erben müssen sich auf strengere Regeln bei der Erbschaftsteuer einstellen. Das Bundesverfassungsgericht kippte gestern die seit 2009 geltende großzügige Verschonung von Betriebsvermögen . Die Richter betonten aber, dass kleinere und mittlere Betriebe auch in Zukunft zum Teil oder vollständig von der Erbschaftsteuer befreit werden dürfen.

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