Verfassungsgericht kippt Steuerrabatt für Firmen-Erben

Karlsruhe/Saarbrücken · Firmen-Erben müssen sich auf strengere Regeln bei der Erbschaftsteuer einstellen. Das Bundesverfassungsgericht kippte gestern die seit 2009 geltende großzügige Verschonung von Betriebsvermögen . Die Richter betonten aber, dass kleinere und mittlere Betriebe auch in Zukunft zum Teil oder vollständig von der Erbschaftsteuer befreit werden dürfen.

Sie gaben dem Gesetzgeber bis Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Der saarländische Finanzminister Stephan Toscani (CDU ) begrüßte das Urteil. Die geltende Regelung sei "nicht länger hinnehmbar" gewesen. > e, A 4: Meinung

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