Verfassungsgericht erschwert Verurteilung von Managern

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden für die Verurteilung von Managern wegen Untreue erhöht. Für eine Verurteilung müsse der konkrete Schaden festgestellt worden sein, den die Manager verursacht haben, urteilte das Gericht. Eine so genannte "schadensgleiche Vermögensgefährdung" alleine sei noch keine Untreue

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden für die Verurteilung von Managern wegen Untreue erhöht. Für eine Verurteilung müsse der konkrete Schaden festgestellt worden sein, den die Manager verursacht haben, urteilte das Gericht. Eine so genannte "schadensgleiche Vermögensgefährdung" alleine sei noch keine Untreue. und Meinung dpa

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