Verdacht auf Schweinegrippe kein Grund für Flugverbot

Brüssel/Berlin. Fluggesellschaften dürfen Passagiere wegen eines Verdachts auf Schweinegrippe nicht ohne weiteres abweisen. Ein Verbot mitzufliegen dürfe erst auf die "Entscheidung einer Gesundheitsbehörde oder aufgrund eines medizinischen Attestes" hin getroffen werden, sagte gestern EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani

Brüssel/Berlin. Fluggesellschaften dürfen Passagiere wegen eines Verdachts auf Schweinegrippe nicht ohne weiteres abweisen. Ein Verbot mitzufliegen dürfe erst auf die "Entscheidung einer Gesundheitsbehörde oder aufgrund eines medizinischen Attestes" hin getroffen werden, sagte gestern EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani. Anderenfalls habe der Passagier Anspruch auf Umbuchung des Fluges oder eine Entschädigung. Dies ergebe sich aus einer EU-Verordnung von 2004, die unter anderem Entschädigungen im Fall einer verweigerten Beförderung regelt.In Deutschland stieg derweil die Zahl der Schweingrippe-Patienten auf über 5300 Betroffene. Binnen 24 Stunden kamen 880 Neuinfektionen hinzu, teilte das Robert-Koch-Institut mit. Weltweit sind nach Angaben des Europäischen Seuchenkontrollzentrums 150 000 Menschen infiziert. Am Abend wurde der erste Todesfall in Frankreich gemeldet. Die 14-jährige Patientin habe aber gleichzeitig an einer anderen schweren Krankheit gelitten, teilten die Behörden mit. afp

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