Verbote gelten in Europa nur, wenn man sie nachlesen kann
Luxemburg/Brüssel. Eine geheime EU-Liste verbotener Gegenstände im Handgepäck von Flugreisenden ist ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern entschieden. Der Kläger hatte im September 2005 mit seinen Tennisschlägern im Gepäck in Wien ein Flugzeug bestiegen, doch zwangen Sicherheitsleute ihn zum Aussteigen
Luxemburg/Brüssel. Eine geheime EU-Liste verbotener Gegenstände im Handgepäck von Flugreisenden ist ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern entschieden. Der Kläger hatte im September 2005 mit seinen Tennisschlägern im Gepäck in Wien ein Flugzeug bestiegen, doch zwangen Sicherheitsleute ihn zum Aussteigen. Die Aufpasser begründeten dies mit einer Auflistung von Gegenständen, die an Bord verboten seien. Der Mann erhob Klage. Der EuGH bekräftigte nun, Bürger seien nur an Verordnungen gebunden, die vollständig im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden. Das in dem Streit auch von Deutschland unterstützte Argument, die Liste könne aus Sicherheitsgründen geheim gehalten werden, wies der EuGH zurück. (Rechtssache C-345/06) dpa