Verantwortlichen von Duisburg drohen Bewährungsstrafen

Duisburg/Tübingen. Nach Einschätzung des Tübinger Strafrechtlers Jörg Kinzig drohen den Verantwortlichen im Fall der tödlichen Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg allenfalls Bewährungsstrafen. "Ich rechne nicht damit, dass jemand deswegen in Haft kommt", sagte Kinzig gestern

Duisburg/Tübingen. Nach Einschätzung des Tübinger Strafrechtlers Jörg Kinzig drohen den Verantwortlichen im Fall der tödlichen Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg allenfalls Bewährungsstrafen. "Ich rechne nicht damit, dass jemand deswegen in Haft kommt", sagte Kinzig gestern.Bei den Ermittlungen komme hier wohl letztlich nur der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung in Betracht, bei dem maximal eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohe. Voraussetzung dafür sei unter anderem "eine Sorgfaltspflichtverletzung, die ursächlich für den Tod von Menschen geworden ist". Kinzig verwies darauf, dass auch bei tödlichen Autounfällen Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung in der Regel höchstens zu Bewährungsstrafen verurteilt würden.

Eine zentrale Frage im Fall von Duisburg sei nach den bisher vorliegenden Informationen, ob man sich nicht "die Situation im Tunnel, wo Menschenmassen aufeinanderprallten, vorher genau hätte anschauen müssen". Zu fragen sei auch, inwieweit Personen gegen Ordnungsmaßnahmen verstoßen und etwa durch Wegschieben von Barrieren oder massives Drängen von hinten zu dem Unglück beigetragen hätten. "Das macht die Sache natürlich komplex", sagte Kinzig, der Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Tübingen ist.

Kinzig wies die Aussage des Konzertveranstalters Marek Lieberberg zurück, der im Zusammenhang mit der Tragödie von einem "Verbrechen" gesprochen hatte. "Das ist strafrechtlich Unsinn", sagte Kinzig. dpa

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