Urteil in Bayern Urteil: Wirte müssen nicht auf eigenen Stühlen probesitzen

Ingolstadt · (dpa) Wirtshausstühle müssen nicht regelmäßig einer Belastungsprobe unterzogen werden. Eine allgemeine Sitzkontrolle beim Saubermachen reiche völlig aus. Zu diesem Ergebnis ist das Landgericht Ingolstadt in einem ungewöhnlichen Prozess um einen kaputten Holzstuhl gekommen.

Ein Gast hatte den Wirt auf Schmerzensgeld von mindestens 10 000 Euro und Schadenersatz in Höhe von 1600 Euro verklagt, weil sein Stuhl während einer Faschingsveranstaltung am 11. November 2016 in einer Wolnzacher Traditionsgaststätte zusammengebrochen war. Die Verleimung zweier Stuhlbeine hatte sich gelöst. Für den zweifachen Sprunggelenkbruch machte der Mann den Wirt verantwortlich. Doch das Gericht wies gestern die Klage ab.

Die Vorsitzende Richterin war überzeugt, dass der Gasthausbesitzer nichts falsch gemacht habe. Vielmehr habe es sich um einen „schicksalhaften Unfallverlauf“ gehandelt. So etwas habe wirklich niemand vorhersehen können.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort