Urteil: Stadt muss das "älteste Gewerbe" dulden

Dortmund/Gelsenkirchen. Im Streit um ihren Arbeitsplatz hat eine Straßenprostituierte die Stadt Dortmund bezwungen

Dortmund/Gelsenkirchen. Im Streit um ihren Arbeitsplatz hat eine Straßenprostituierte die Stadt Dortmund bezwungen. Ausgerechnet das Verwaltungsgericht des Fußball-Erzrivalen Gelsenkirchen urteilte gestern, dass der alte Straßenstrich in der Dortmunder Innenstadt aus Jugendschutzgründen zwar nicht wieder geöffnet werden darf, die Stadt aber außerhalb der erweiterten Innenstadt einen neuen Standort anbieten muss. Dortmund hatte vor zwei Jahren mit Genehmigung des Landes den Straßenstrich in der Nordstadt und die offene Prostitution im gesamten Stadtgebiet verboten.Seither hatte eine städtische Sondereinheit das Verbot der Straßenprostitution überwacht und für Freier wie Prostituierte Knöllchen geschrieben. Viele Prostituierte waren daraufhin in benachbarte Städte abgewandert oder in Bordelle ausgewichen. Vor allem osteuropäische Frauen versuchten, illegal in Kneipen anzubahnen und in Privatwohnungen ihrem Gewerbe nachzugehen. Ein harter Kern vor allem deutscher Prostituierter ging weiter auf die Straße. dpa

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