Urteil: Polizistinnen dürfen Brustimplantate haben

München · Eine junge Frau darf trotz einer Schönheitsoperation ihrer Brüste Polizistin werden. Das Verwaltungsgericht München gab gestern in einer Eilentscheidung der Klage der Frau gegen ihre Ablehnung statt. Demnach stören die Brustimplantate nicht beim Polizeidienst (Aktenzeichen: M 5 E 16.2726).

Die Personalstelle des Präsidiums München hatte die Einstellung abgelehnt, weil die Bewerberin sich 2015 aus kosmetischen Gründen zwei Implantate hatte einsetzen lassen. Damit sei die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst nicht mehr gegeben. Insbesondere beim Selbstverteidigungstraining und bei gefährlichen Einsätzen seien Beschädigungen der Implantate zu befürchten, hieß es. Das Gericht folgte hingegen dem Gutachten eines plastischen Chirurgen, wonach es sich bei den Implantaten um schnittfestes, hochmodernes Material handeln würde. Zudem verhindere die Platzierung unter den Brustmuskeln ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Der Polizeiarzt habe zu pauschal entschieden und diese konkreten Umstände nicht gewürdigt.

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