Österreich Urteil: 1,5 Millionen für Enteignung von Hitlerhaus

Braunau · Österreich soll der enteigneten Besitzerin des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau möglicherweise eine deutlich höhere Entschädigung bezahlen als vorgesehen. Rund 1,5 Millionen sieht das Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis vor, berichtete der Anwalt der Klägerin gestern.

Ein zweites Gutachten habe den Wert des Areals in Braunau am Inn deutlich höher als das erste veranschlagt. Bisher hatte der Staat der enteigneten Besitzerin 310 000 Euro für das zweistöckige Wohnhaus samt Garagen und zahlreichen Parkplätzen gezahlt. „Sie ist erleichtert über die nun angemessene Entschädigung“, sagte Anwalt Gerhard Lebitsch über seine 68-jährige Mandantin. Die österreichische Finanzprokuratur will das Urteil nach Angaben ihres Präsidenten Wolfgang Peschorn nun prüfen. Danach werde sich entscheiden, ob das Urteil angefochten werde. Mit der Enteignung wollte der Staat verhindern, dass das Geburtshaus zu einer Pilgerstätte für Neonazis werden könnte.

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