Urteil: Mieter muss Wohnung wegen Zigarettenrauch räumen

Düsseldorf · Wenn ein Mieter durch Zigarettenrauch die Nachbarn belästigt, darf ihm die Wohnung fristlos gekündigt werden. Das entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az: 24 C 1355/13).

Der Vermieter muss es demnach nicht dulden, wenn der Qualm im Treppenhaus für andere Mieter zu einer "unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung" führt. Dies gelte, obwohl ein Mieter grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen darf. Der 75-jährige Kläger will nun in Berufung gehen. > , Meinung

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