Urteil: Krankheit mindert Weihnachtsgeld

Mainz. Wer lange krank ist, muss eine Kürzung seines Weihnachtsgeldes in Kauf nehmen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied in einem gestern bekannt gewordenen Urteil, dass ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten solche Sonderzahlungen bei längerer Krankheit kürzen darf

Mainz. Wer lange krank ist, muss eine Kürzung seines Weihnachtsgeldes in Kauf nehmen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied in einem gestern bekannt gewordenen Urteil, dass ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten solche Sonderzahlungen bei längerer Krankheit kürzen darf. Nach Überzeugung der Mainzer Arbeitsrichter kann dies sogar dazu führen, dass der Anspruch auf die Gratifikation völlig entfällt (Az: 6 Sa 723/09). dpa

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