Urteil: Kirchlicher Arbeitgeber darf wegen zweiter Ehe kündigen

Karlsruhe/Saarbrücken · Die katholische Kirche darf Mitarbeitern kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es bestätigte damit den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Angestellten aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt (Az.: 2 BvR 661/12). Konkret kassierte Karlsruhe ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das der Klage eines Düsseldorfer Chefarztes gegen seine Entlassung gefolgt war.

Verdi Saar rügte den Karlsruher Spruch. > e

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