Urteil: Kein Extra-Geld für Kinderkleidung
Kassel. Empfänger von Hartz IV haben keinen Anspruch auf zusätzliche finanzielle Leistungen, wenn ihre Kinder aus der Kleidung schnell herauswachsen und alte Sachen nicht mehr passen. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel
Kassel. Empfänger von Hartz IV haben keinen Anspruch auf zusätzliche finanzielle Leistungen, wenn ihre Kinder aus der Kleidung schnell herauswachsen und alte Sachen nicht mehr passen. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Bei Kindern gehöre die Notwendigkeit, Kleidung wegen des Wachstums und des erhöhten Verschleißes in kurzen Abständen zu ersetzen, zum regelmäßigen Bedarf, hieß es. dpa/kna