Ein Fall fürs Jugendamt Lasertag – eine Gefahr für Kinder?

München · Es ist ein Spiel wie jedes andere, sagt der Betreiber. Das Wohl der Minderjährigen ist gefährdet, sagt so manches Jugendamt.

 Die Jagd mit Lasern ist bei jungen Leuten sehr beliebt. Gestern hat sich das Münchner Verwaltungsgericht damit beschäftigt, ob das Spiel für Kinder unter 14 Jahren geeignet ist.

Die Jagd mit Lasern ist bei jungen Leuten sehr beliebt. Gestern hat sich das Münchner Verwaltungsgericht damit beschäftigt, ob das Spiel für Kinder unter 14 Jahren geeignet ist.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Sport oder Ballerspiel? Am Lasertag scheiden sich die Geister. In einem waren sich gestern das Münchner Verwaltungsgericht, die Stadt Ingolstadt und der Betreiber einer Lasertag-Arena einig: Der Jugendschutz hat oberste Priorität, wenn sich Kinder unter 14 Jahren mit Laserstrahlen aus Plastikwaffen beschießen.

Die Richter ließen bei der gestrigen Verhandlung trotzdem durchblicken, dass sie einen Bescheid des Jugendamts gegen den Lasertag-Anbieter ablehnen werden. Die Behörde hatte untersagt, dass Kinder unter 14 Jahren in seiner Arena Lasertag spielen dürfen.

Das Gericht betonte zwar, dass die Behörden bei Lasertag auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen achten müssen. „Es gibt hier sicherlich etwas zu regeln“, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Jugendamt sei aber falsch vorgegangen. Die Verwaltung dürfe nur gegen konkrete Spiele vorgehen und nicht allgemein den Zugang für bestimmte Altersgruppen untersagen. Das Urteil soll heute fallen. Der Anwalt des Betreibers übergab dem Gericht ein mehrseitiges Dokument mit Beschreibungen der angebotenen Spiele. Innerhalb einer Woche werde er die Erklärungen zusammen mit Altersgrenzen für die jeweiligen Angebote an das Jugendamt schicken. Mit diesen konkreten Angaben soll die Behörde dann arbeiten, erklärte die Richterin. Die einzelnen Spiele dürften dann per Bescheid für gewisse Altersgruppen untersagt werden. Genau diese konkreten Angaben hätten bislang gefehlt.

Der Bescheid gegen den Betreiber Herbert Schmid wird damit voraussichtlich aufgehoben. Ob sein Wunsch, dass auch Kinder unter 14 Jahren in seiner Arena spielen dürfen, in Erfüllung geht, hängt von der neuen Prüfung des Jugendamtes und einem neuen Bescheid ab.

Vor zwei Jahren hatte Schmid seine Videothek zugemacht und stattdessen eine Lasertag-Arena eröffnet. „Das ist kein Ballerspiel, sondern Sport, Spiel, Spannung. Gerade bei Kindern ist das kein Kriegsspiel.“ Es sei doch viel besser, wenn Kinder sich bewegen und nicht nur auf dem Sofa sitzen „und am Handy oder Tablet rumfummeln“. Beim Lasertag treten meist zwei Teams gegeneinander an. Ziel ist es, mit dem Laserstrahl Sensoren auf speziellen Westen zu treffen.

Seit Schmid vom Jugendamt den Bescheid bekam, dass Kinder unter 14 bei ihm nicht spielen dürfen, sei sein Umsatz erheblich eingebrochen. „Familien sind die Hauptzielgruppe“, sagt Schmid. „Alle finden es toll – nur das Jugendamt nicht.“

Nach Angaben des bayerischen Landesjugendamtes gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung zu Lasertag im Jugendschutzgesetz (JuSchG). Allerdings können die Behörden Gewerbebetrieben Anordnungen zu Altersbegrenzungen erteilen, wenn sie das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen in Gefahr sehen.

„Der Jugendschutz hat in Bayern einen hohen Stellenwert“, betont eine Sprecherin. Es bestehe „weitestgehend Konsens, dass diese Anlagen allein durch ihr Konzept des spielerischen bewaffneten Konflikts die Entwicklung von dort spielenden Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können“. Seit dem 1. September 2016 gilt eine Leitlinie, wonach Laserspiele im Regelfall für Kinder und Jugendliche unter 16 nicht freigegeben werden. „Hat das Laserspiel einen evident militaristischen Charakter, so sollte allen Minderjährigen der Zutritt verwehrt werden.“

Schmid darf inzwischen zwar sogar spezielle Spiele für Kinder ab zwölf Jahren anbieten – aber dabei dürfen die Kinder nicht aufeinander schießen, sondern nur auf Sonderziele. „Das ist doch bescheuert.“ Schmid stört vor allem, dass es keine einheitliche Regelung gebe. „Jeder Landkreis, jedes Jugendamt entscheidet da anders“, sagt er. „Und in anderen Bundesländern ist das längst nicht so streng wie in Bayern.“

So sieht das auch Stefan Dickhäuser. Er ist der erste Vorsitzende des 2016 gegründeten Lasertagverbandes Deutschland, der rund 30 Mitgliedsbetriebe vertritt. Er verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg aus dem Jahr 2016. Darin hieß es, von dem fraglichen Spiel gehe „eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen aus“. Diese Entscheidung habe viel Beachtung gefunden.

Grundsätzlich entscheiden die Jugendämter immer im Einzelfall. Deutschlandweit gibt es laut Dickhäuser derzeit rund 240 Lasertag-Anlagen – und etwa 600 Teams und Spielgemeinschaften. Seine Forderung: „Kinder sollten Lasertag spielen dürfen. Im kompletten europäischen Ausland ist das kein Problem.“

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