RauchverbotIn kleineren Kneipen darf nach einem Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs der Betreiber künftig wieder das Rauchen erlauben. Vom Verbot ausgenommen sind Einrichtungen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche.

RauchverbotIn kleineren Kneipen darf nach einem Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs der Betreiber künftig wieder das Rauchen erlauben. Vom Verbot ausgenommen sind Einrichtungen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche

RauchverbotIn kleineren Kneipen darf nach einem Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs der Betreiber künftig wieder das Rauchen erlauben. Vom Verbot ausgenommen sind Einrichtungen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche.

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