Urteil Bart-Entfernung bei Transsexueller ist Kassenleistung

Hannover · Wenn eine Transsexuelle ihre Barthaare bei einer Kosmetikerin entfernen lässt, muss die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Hannover hervor.

Zugrunde lag das Verfahren einer 1972 als Mann geborenen Frau, der 2015 von einem Arzt Transsexualität bescheinigt worden war. Starker Bartwuchs habe der Klägerin in der Bewältigung der neuen Rolle Schwierigkeiten bereitet, teilte das Gericht mit. Es folgte der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

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